Mezzaninekapital in der Bilanz

Mezzanine-Kapital wird bei entsprechender Ausgestaltung wie bilanzielles Eigenkapital behandelt (sog. Eigenkapitalersatz), beteiligt die Kapitalgeber aber nicht an dem Unternehmen als Eigentümer und gewährt weder Stimm- noch sonstige Teilnahme- und Einflussrechte.

Mezzanine-Kapital ist vielseitig ausgestaltbar und kann sowohl die Interessen des Unternehmens als auch die Interessen des Kapitalgebers ausgewogen berücksichtigen. Für die Einordnung als bilanzrechtliches Eigenkapital ist u.a. eine Mindestvertragslaufzeit von 5 Jahren und eine Kündigungsfrist von 2 Jahren erforderlich. Ausschüttungen dürfen nur aus dem Gewinn des Unternehmens erfolgen. Zudem muß der Mezzaninekapitalgeber auch am Verlust des Unternehmens beteiligt sein.


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