-  Finanzielle Mitarbeiterbeteiligung durch Lohnumwandlung
-  Mitarbeiterbeteiligung steuerlich gefördert nach dem EStG

Die Beteiligung der Mitarbeiter am Produktivkapital und am Erfolg eines Unternehmens ist die Basis für eine gemeinsame erfolgreiche Zukunft von Unternehmer und Arbeitnehmern. Was in anderen Staaten oder bei börsennotierten Unternehmen bereits an der Tagesordnung ist, entdecken nun auch immer mehr mittelständische Unternehmen. In Deutschland mag der Gedanke sowohl für mittelständische Unternehmer als auch für die Mitarbeiter noch vergleichsweise neu sein, doch für Unternehmer, die bereit sind, ihre Mitarbeiter von den Vorzügen einer Investition in das eigene Unternehmen zu überzeugen, bringt die Beteiligung der Mitarbeiter von der erhöhten Motivation bis zur Verbesserung der Liquiditätssituation erhebliche Vorteile.

Die Finanzierung und die Liquidität eines Unternehmens läßt sich bankenunabhängig gerade durch Beteiligungsgelder von Mitarbeitern mit direkten Zahlungen oder durch Einbehalt von Lohnanteilen verbessern. Unter finanzieller Mitarbeiterbeteiligung werden hier Kapitalbeteiligungen sowohl mit Fremd- als auch mit Eigenkapitalcharakter am eigenen Arbeitgeber verstanden. Die Mitarbeiterbeteiligung wird in Deutschland seit Jahren steuerlich gem. § 19 a Einkommensteuergesetz gefördert und durch das Vermögensbildungsgesetz in Verbindung mit den Tarifverträgen bezuschußt. Nunmehr gilt der neue § 3 Nr. 39 Einkommensteuergesetz mit der maximalen Förderung von Euro 360,-, die steuer- und sozialabgabenfrei sind. Die Beteiligung der Mitarbeiter am Produktivkapital und am Erfolg eines Unternehmens ist die Basis für eine gemeinsame erfolgreiche Zukunft von Unternehmern und Arbeitnehmern. Was in anderen Staaten oder bei börsennotierten Unternehmen bereits an der Tagesordnung ist, entdecken nun auch immer mehr mittelständische Unternehmen in Deutschland. 

Eine Mitarbeiterbeteiligung verbessert die Kapitalausstattung des Unternehmens, stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und sichert so die Zukunftsfähigkeit. Daneben steigt Eigeninitiative der Belegschaft, die Mitarbeitermotivation und dadurch die Produktivität.


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Dr. jur. Horst Siegfried Werner
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