Verschiedene Formen des Mezzaninekapitals als Verbindlichkeiten und als Eigenkapital

Mezzanine-Kapital kann eigenkapitalähnlich (sog. Equity Mezzanine) in Form von Genussrechten, wertpapierverbrieften Genussscheinen oder stillen Beteiligungen begeben werden. Bei Gewinn- und Verlustbeteiligung, bei mindestens fünfjähriger Vertragsdauer und bei Nachrangigkeit gegenüber Gläubigern der Gesellschaft sowie bei Ausschüttungszahlungen nur aus dem positiven Ertrag können das stille Gesellschaftskapital und das Genussrechtskapital bilanziell als Eigenkapital gleich nach dem Stamm- bzw. Grundkapital als vollwertiges eigenkapital bilanziert werden.

Möglich sind darüber hinaus Wandel- und Optionsanleihen. Mezzanine-Kapital, das in Form von nachrangigen oder partiarischen Darlehen oder von Gesellschafterdarlehen oder als Schuldverschreibung ( Anleihekapital ) gewährt wird, besitzt hingegen Fremdkapitalcharakter und ist bilanziell immer als Verbindlichkeit zu erfassen (sog. Debt Mezzanine). Es kann allenfalls als sogen. "wirtschaftliches Eigenkapital" betrachtet werden.

Die Ausgestaltungsmöglichkeiten von Mezzanine-Kapital sind gesetzlich nicht oder nur wenig geregelt, so dass flexible und optimale Finanzierungslösungen möglich sind, bspw. was Laufzeiten, Kündigungsmöglichkeiten, Gewinn- und Verzinsungsregelungen oder Rückzahlungsmodalitäten betrifft. Mezzanine-Kapital kann zudem im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen eingesetzt werden.

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