Die bilanzrechtliche Einordnung des stimmrechtslosen Mezzaninekapitals und der offenen Beteiligungen

Die nachstehende Tabelle der Beteiligungsformen zeigt für Unternehmen die rechtliche Typik der Kapitalbeschaffung auf. Die Wirkungen und Folgen sind ausschließlich aus der bilanzrechtlichen Sicht des Unternehmens (und nicht des Anlegers) dargestellt:
 
Eigenkapital Eigenkapital- ersatz Fremdkapital
Beteiligungs- art Aktien-Anteil
GmbH-Anteil
OHG-Anteil
KG-Anteil
atypisch stille Beteiligung,
Genussrecht
Darlehen, Inhaberschuld- verschreibung,
typisch stille Beteiligung
Eigentümer- verhältnisse bei Kapital- aufnahme Veränderung der Eigentümer- verhältnisse durch Teilverkauf von Anteilen Eigentümer- verhältnisse unverändert Eigentümer- verhältnisse unverändert
Kapital- verzinsung gewinnabhängig Mindestaus- schüttung und gewinnabhängig i. d. R. feste Verzinsung
Bilanzvor- und nachteile Erhöhung der Eigenkapitalquote Erhöhung der Eigenkapitalquote, atypisch stille Beteiligung als Verlustaus- gleichsinstrument Erhöhung der Fremdkapitalquote, lediglich Liquiditätsvorteile
Haftungs- und Verlustrisiko Verlustbeteiligung und Insolvenzrisiko Gewinnausfall- risiko, Insolvenzrisiko insbesondere bei nachrangiger Kapitalhaftung Verlust- und Haftungsaus- schluss, Kapitalgeber ist Insolvenzgläubiger
Außenhaftung beschränkt auf die Einlagever- pflichtung beschränkt auf die Einlagever- pflichtung keine
Kapital- bindungsfrist zeitlich unbegrenzt bzw. langfristig bis zur Liquidation zeitlich begrenzt, Genussrecht auch unbegrenzt zeitlich begrenzt
Kapitalrück- fluss der Einlage ausgeschlossen, Einlagenrück- gewährverbot ja, soweit nicht vertraglich ausgeschlossen ja, vorherbestimmte Tilgung
 
© Dr. jur. Horst Siegfried Werner, Gerhard-Gerdes-Straße 5, D-37079 Göttingen

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Dr. jur. Horst Werner ist Kapitalmarktexperte und ausgewiesener Fachmann für die bankenunabhängige Kapitalbeschaffung, die Finanzierung von Unternehmen und die Sanierung von Gewerbebetrieben ( z.B. mit bargeldloser Kapitalerhöhung ) zur Liquiditätsverbesserung. Seit 1981 hat er ein Kapitalvolumen von über € 7 Mrd. betreut.

Dr. Werner promovierte als Gesellschaftsrechtler im Aktien- und Konzernrecht in Göttingen. Er war tätig an den Universitäten Bremen, Göttingen und Pune / Indien im Konzern- und Gesellschaftrecht.

In mehreren Aktiengesellschaften und Konzernholding-Unternehmen erwarb Dr. Horst Werner praktische Erfahrungen als Vorstand und Aufsichtsrat in der beteiligungsorientierten Unternehmensfinanzierung.

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