Mezzaninekapital als stimmrechtsloses Beteiligungskapital ohne jegliche Einflussrechte

Mezzanine-Kapital ist eine Finanzierungsart, die eine Zwischenform von Eigenkapital und Fremdkapital einnimmt. Mezzanine-Kapital kann insbesondere in Form von Genussscheinen, Genussrechten, Nachrangdarlehen und stillen Beteiligungen begeben werden. Genussrechtskapital und stilles Beteiligungskapital gewähren lediglich eine Beteiligung am Gewinn und Verlust eines Unternehmens ohne Eigentumsrechte aufzugeben. Das Unternehmen stärkt seine Eigenkapitalposition, ohne den Investoren dafür volle Gesellschafterrechte einräumen zu müssen.

Mezzanine-Kapital verbindet die besten Elemente der Fremd- und Eigenkapitalfinanzierung und bietet erhebliche Gestaltungsspielräume in Bezug auf den Kapitalcharakter und die Mitwirkungsrechte. Eigenkapitalgeprägtes Mezzanine-Kapital – sog. „Equity Mezzanine Capital“ – ist bilanzielles Eigenkapital und verbessert die Eigenkapitalquote des Unternehmens. Es kann von allen Unternehmen unabhängig von der Rechtsform (AG, GmbH, KG, OHG,e. K. etc.) genutzt werden.

Die Beteiligungsverträge müssen nicht notariell beurkundet und bei entsprechender Ausgestaltung auch nicht in das Handelsregister eingetragen werden. Als mezzanine Beteiligungsformen bieten sich insbesondere die Ausgabe von Genussrechten oder die Beteiligung der Investoren als stille Gesellschafter an, da diese Beteiligungsverträge so ausgestaltet werden können, dass das Kapital bilanzrechtlich im Eigenkapital bilanziert werden kann.


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