Vermögensverwaltung als Bankgeschäft mit Erlaubnisvorbehalt

Im Bereich Asset-Management beaufsichtigt die BaFin nicht nur Finanzdienstleistungsinstitute und Kapitalanlagegesellschaften, sondern führt bei den in Deutschland aufgelegten Fonds auch die Produktaufsicht durch. Die Finanzdienstleistungsinstitute werden - wie die Kreditinstitute - nach dem KWG beaufsichtigt. Basis der Aufsicht über Kapitalanlagegesellschaften ist das Investmentmodernisierungsgesetz 2004 (InvG).

 
Im Rahmen unserer Mandate betreuen wir Finanzdienstleistungsinstitute bei der Stellung des Erlaubnisantrages nach § 32 KWG und der Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Meldepflichten.


Dr. Werner Business Finance
Dr. jur. Horst Siegfried Werner
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