Nicht nur kapitalsuchende Unternehmen, sondern auch Vertriebsorganisationen müssen die Vorgaben des Kreditwesengesetzes beachten. Werden Aktien, Genusscheine oder bspw. Investmentanteilscheine vertrieben, stellt diese Vertriebstätigkeit eine grundsätzlich erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung dar. Soweit ein Finanzdienstleister keine Erlaubnis nach § 32 KWG besitzt und auch kein Ausnahmetatbestand greift, besteht für die BaFin Grund zu der Annahme, dass unerlaubt Finanzdienstleistungen erbracht werden. Soweit die BaFin Kenntnis von den Umständen erlangt, die eine solche Annahme rechtfertigen, wird sie umgehend von den Beteiligten umfangreiche Auskünfte verlangen, um den Umfang und die Art der getätigten Geschäfte beurteilen zu können.


Dr. Werner Business Finance
Dr. jur. Horst Siegfried Werner
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Dr. jur. Horst Werner ist Kapitalmarktexperte und ausgewiesener Fachmann für die bankenunabhängige Kapitalbeschaffung, die Finanzierung von Unternehmen und die Sanierung von Gewerbebetrieben ( z.B. mit bargeldloser Kapitalerhöhung ) zur Liquiditätsverbesserung. Seit 1981 hat er ein Kapitalvolumen von über € 7 Mrd. betreut.

Dr. Werner promovierte als Gesellschaftsrechtler im Aktien- und Konzernrecht in Göttingen. Er war tätig an den Universitäten Bremen, Göttingen und Pune / Indien im Konzern- und Gesellschaftrecht.

In mehreren Aktiengesellschaften und Konzernholding-Unternehmen erwarb Dr. Horst Werner praktische Erfahrungen als Vorstand und Aufsichtsrat in der beteiligungsorientierten Unternehmensfinanzierung.

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