Die Bankenaufsicht erfasst nicht nur Banken im herkömmlichen Sinne, sondern beispielsweise auch Wertpapierhandelsbanken und die als Finanzdienstleistungsinstitute zugelassenen Börsenmakler. Die anderen Finanzdienstleistungsinstitute werden von der Säule Wertpapieraufsicht/Asset-Management beaufsichtigt. Rechtliche Grundlage für die Aufsicht über Banken ist in erster Linie das Gesetz über das Kreditwesen (KWG), das seit seiner Entstehung im Jahre 1962 bis heute mehrmals in größerem Umfang geändert wurde. Daneben gibt es einige Spezialgesetze wie das Hypothekenbankgesetz, das Gesetz über die Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten, das Depotgesetz, das Bausparkassengesetz und die Sparkassengesetze der Bundesländer.
Dr. Werner Business Finance
Dr. jur. Horst Siegfried Werner
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Tel. 0551 / 20549-215
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e-mail: dr.werner@finanzieren-ohne-bank.com
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