Hauptziel der Bankenaufsicht ist es, Missständen im Kreditwesen entgegenzutreten. Dennoch haben auch kapitalsuchende mittelständische Unternehmen die Vorgaben des Kreditwesengesetzes und insbesondere die Abgrenzung zu den Bankgeschäften zu beachten, damit sie nicht den weitgehenden Zulassungs- und Meldepflichten des Kreditwesengesetzes unterliegen. In diesem Zusammenhang sind bei der Ausgestaltung der Beteiligungsbedingungen für stille Beteiligungen und bei der Annahme bzw. Begebung von Darlehen insbesondere die Abgrenzung zu dem Einlagengeschäft bzw. Kreditgeschäft der Banken und im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungen das Verbot der sog. Werkssparkassen zu beachten. Soweit diese Vorgaben nicht beachtet werden, kann ein strafbewehrtes Betreiben unerlaubter Bankgeschäfte vorliegen und das jeweilige Unternehmen in den Fokus der Bankaufsicht gelangen. Dies könnte schlimmstenfalls die sofortige Rückzahlung der eingeworbenen Anlegergelder nach sich ziehen. Um von vornherein eine Konfrontation mit der BaFin zu vermeiden, führen wir für Sie im Rahmen eines Auskunftsverfahren eine Anfrage bei der BaFin durch, um die bankaufsichtsrechtliche Unbedenklichkeit des Beteiligungsangebotes bescheinigen zu lassen.


Dr. Werner Business Finance
Dr. jur. Horst Siegfried Werner
Flöiederweg 14
D-37079 Göttingen

Privatkapital zur Finanzierung für Unternehmen =
Geld ohne Bank und ohne Sicherheiten
über Dr. Werner Business Finance seit 34 Jahren

Tel. 0551 / 20549-215
Fax 0551 / 20549-27
e-mail: dr.werner@finanzieren-ohne-bank.com

 
Kostenfreies Finanzierungs-gespräch zwecks Kapital-beschaffung

   Dr. jur. Horst Werner

Dr. Horst Werner, Göttingen als Kapitalmarkt- und Finanzjurist
lädt Sie gern zu einem kostenlosen u. unverbindlichen Finanzierungs-, Beratungs- und Strategiegespräch ein. Rufen / e-mailen Sie uns an und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin mit uns.

Dr. jur. Horst Werner ist Kapitalmarktexperte und ausgewiesener Fachmann für die bankenunabhängige Kapitalbeschaffung, die Finanzierung von Unternehmen und die Sanierung von Gewerbebetrieben ( z.B. mit bargeldloser Kapitalerhöhung ) zur Liquiditätsverbesserung. Seit 1981 hat er ein Kapitalvolumen von über € 7 Mrd. betreut.

Dr. Werner promovierte als Gesellschaftsrechtler im Aktien- und Konzernrecht in Göttingen. Er war tätig an den Universitäten Bremen, Göttingen und Pune / Indien im Konzern- und Gesellschaftrecht.

In mehreren Aktiengesellschaften und Konzernholding-Unternehmen erwarb Dr. Horst Werner praktische Erfahrungen als Vorstand und Aufsichtsrat in der beteiligungsorientierten Unternehmensfinanzierung.

         Dr. Werner
    auf Twitter folgen:


         Dr. Werner
auf Facebook besuchen: