Von dem Sektor Wertpapieraufsicht in Frankfurt a.M. wird die Einhaltung der Vorschriften des Verkaufsprospektgesetzes (VerkProspG), des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) und des Wertpapierübernahmegesetzes (WpÜG) überwacht. Während das WpHG und das WpÜG ausschließlich für börsennotierte Unternehmen und deren Aktionäre von Belang ist, müssen das VerkProspG vor allem Unternehmen beachten, die vorbörslich Aktien, Genussscheine und Anleihen begeben wollen. Im Rahmen einer vorbörslichen Emission von Wertpapieren ist es erforderlich, einen Wertpapier-Verkaufsprospekt zu erstellen, der den einschlägigen gesetzgeberischen Vorgaben genügt und dessen Veröffentlichung von der BaFin genehmigt werden muss. Wir betreuen Sie nicht nur bei der Erstellung der Emissionsunterlagen, sondern wickeln auch das Genehmigungsverfahren bei der BaFin ab.

 
Insgesamt haben wir bisher weit über 1.500 Kapitalmarktemissionen ohne BaFin-Prospekt betreut und in diesem Zusammenhang mehr als 100 Wertpapieprospekte erstellt und das dazugehörige Genehmigungsverfahren begleitet.

  
Für börsennotierte Unternehmen sind vor allem die Vorgaben des WpHG zu beachten, wonach die Öffentlichkeit über wichtige Änderungen, die das Unternehmen betreffen im Rahmen von „ad-hoc Meldungen“, über das Erreichen oder Unterschreiten von bestimmten Anteilsschwellen nach den §§ 21ff. WpHG oder über sog. Directors` Dealings oder die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien zu unterrichten ist.
 

In diesem Zusammenhang beraten wir Sie bei der Einhaltung und Vornahme der jeweiligen Meldepflichten.
 
  
Soweit 30 % der Aktien einer börsennotierten Gesellschaft von Investoren übernommen werden soll oder diese sog. Kontrollschwelle bei der börsenotierten Zielgesellschaft erreicht worden ist, löst das in 2002 in Kraft getretene WpÜG umfangreiche Angebots- und Meldepflichten für die Investoren aus. In diesem Zusammenhang kann es zu freiwilligen Übernahmeangeboten oder Pflichtangeboten kommen. In bestimmten Einzelfällen können die Investoren von den Angebots- und Meldepflichten befreit werden.


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Dr. jur. Horst Siegfried Werner
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