Unmittelbar oder mittelbare Beteiligung der Mitarbeiter -
Formen der Mitarbeiterbeteiligung


Unternehmern, denen selbst eine mezzanine Beteiligung der Mitarbeiter noch ein „Zuviel“ an Beteiligung bedeutet, bietet sich auch die Möglichkeit einer indirekten Mitarbeiterbeteiligung. Hierbei erfolgt die Beteiligung nicht direkt, sondern über eine Zweckgesellschaft, die als Beteiligungsgesellschaft als eine Art „zwischengeschaltetes Sammelbecken“ für die Mitarbeiter dient (meist in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder GmbH). Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beteiligen sich dann beispielsweise über Genussrechte oder als stille Gesellschafter an der Zweckgesellschaft, die wiederum das Mitarbeiterkapital dem operativen Unternehmen (meist in Form einer stillen Beteiligung, aber auch über Genussrechte oder Vollgesellschaftsanteile) zur Verfügung stellt. Die Kapitalmehrheit an der Zweck-GmbH (sog. Special Purpose Vehicle, SPV) wird von den Alt-Gesellschaftern gehalten, die so auch zukünftig die Aufgaben der Beteiligungsgesellschaft bestimmen können.

Indirekte Beteiligungsmodelle bieten sich nicht nur für „mitarbeiterscheue“ Unternehmer an, sondern auch für die Beteiligung einer großen Zahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Denn durch die Zusammenfassung in einer Gesellschaft werden die buchhalterischen und verwaltungstechnischen Aufgaben vereinfacht. Darüber hinaus kann über die Beteiligungsgesellschaft auch das Anlagespektrum verbreitert werden, da die Gesellschaft Kapital auch außerhalb des Unternehmens anlegen oder sich an anderen Unternehmen strategisch beteiligen kann. Ferner kann auch bei der indirekten Beteiligung eine Förderung durch den Staat erfolgen. Bei entsprechender Kommunikation kann eine indirekte Mitarbeiterbeteiligung die gleichen positiven Effekte erzielen wie eine direkte Beteiligung am operativen Unternehmen.


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